Gesellschaftsrecht
– rechtliche Klarheit für unternehmerische Entscheidungen
Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung für Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen — mit besonderer Kompetenz an der Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht.
Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main berate und vertrete ich Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen in den zentralen Fragen des GmbH- und Gesellschaftsrechts. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf Gesellschafterstreitigkeiten, der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen sowie der Gestaltung und Anpassung gesellschaftsrechtlicher Strukturen.
Frankfurt als Wirtschafts- und Finanzzentrum stellt besondere Anforderungen: Konflikte zwischen Gesellschaftern eskalieren häufig rasch, Haftungsfragen für Geschäftsführer sind komplex, und die Übergänge zwischen gesellschaftsrechtlicher Verantwortung und strafrechtlicher Haftung sind fließend. Meine Beratung berücksichtigt beide Dimensionen — eine Kombination, die am Frankfurter Markt selten ist.
Meine Schwerpunkte liegen sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Strafrecht. Diese Kombination erlaubt es mir, strafrechtliche Risiken in gesellschaftsrechtlichen Mandaten frühzeitig zu erkennen — etwa wenn ein Gesellschafterkonflikt mit Untreuevorwürfen verbunden ist oder eine Geschäftsführerhaftung in ein Ermittlungsverfahren münden kann.
Tätigkeitsschwerpunkte
Ein Kernbereich meiner Tätigkeit ist das Recht der GmbH — der in Deutschland mit Abstand häufigsten Gesellschaftsform. Ich berate bei der Gründung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei der Abberufung und Anstellung von Geschäftsführern, bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen sowie bei Satzungsänderungen und Umstrukturierungen.
Im Bereich der Gesellschafterstreitigkeiten vertrete ich Gesellschafter bei Konflikten über die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung, den Ausschluss eines Gesellschafters oder die Auflösung der Gesellschaft. Diese Mandate erfordern juristische Präzision, eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und in vielen Fällen auch einstweiligen Rechtsschutz.
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG und von Vorständen nach § 93 AktG bildet einen weiteren Schwerpunkt. Wer als Organ einer Gesellschaft handelt, trägt erhebliche persönliche Verantwortung — insbesondere in wirtschaftlichen Krisensituationen. Ich berate präventiv zu Haftungsrisiken, aber auch wenn Haftungsansprüche bereits geltend gemacht werden oder strafrechtliche Ermittlungen hinzukommen.

