Gesellschaftsrecht
- GmbH-Recht
Die GmbH ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland — und zugleich die mit dem größten Beratungsbedarf. Von der Gründung bis zur Umstrukturierung berate ich Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen in allen Fragen des GmbH-Rechts.
Die Gründung einer GmbH erfordert mehr als die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Ein durchdacht gestalteter Gesellschaftsvertrag regelt nicht nur die Grundstruktur der Gesellschaft, sondern auch die kritischen Fragen, die in der Praxis regelmäßig zu Konflikten führen: Wie werden Beschlüsse gefasst? Was passiert beim Ausscheiden eines Gesellschafters? Wie wird der Anteil bewertet? Welche Wettbewerbsverbote gelten?
Der Mustergründungsvertrag des GmbHG reicht für die meisten unternehmerischen Konstellationen nicht aus. Ich berate bei der individuellen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen — für Neugründungen ebenso wie für die Überarbeitung bestehender Satzungen, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen.
Darüber hinaus berate ich bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, bei der Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders' Agreements) sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen.
Gesellschafterbeschlüsse und Anfechtung
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind das zentrale Steuerungsinstrument der GmbH — und zugleich ein häufiger Konfliktherd. Ein Beschluss kann nichtig sein, wenn er gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, oder anfechtbar, wenn er gegen den Gesellschaftsvertrag oder die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstößt.
Die Anfechtungsklage muss innerhalb enger Fristen erhoben werden — ein weiterer Grund, warum schnelles anwaltliches Handeln in diesen Situationen entscheidend ist. Ich berate sowohl bei der Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse als auch bei der Verteidigung gegen Anfechtungsklagen.
Satzungsänderungen und Umstrukturierungen
Gesellschaften entwickeln sich — und ihre rechtliche Struktur sollte dieser Entwicklung folgen. Satzungsänderungen erfordern einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit und die Eintragung ins Handelsregister. Ich berate bei der Vorbereitung und Umsetzung von Satzungsänderungen, insbesondere bei der Anpassung von Gewinnverteilungsregelungen, Quoren und Veräußerungsbeschränkungen.
Bei Umstrukturierungen — etwa der Umwandlung einer GbR in eine GmbH, der Ausgliederung von Geschäftsbereichen oder der Änderung der Beteiligungsstruktur — ist eine sorgfältige rechtliche Begleitung unerlässlich, um gesellschaftsrechtliche, steuerliche und haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden.

