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Gesellschaftsrecht

- Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den anspruchsvollsten Mandaten im Gesellschaftsrecht — rechtlich komplex, wirtschaftlich weitreichend und oft zeitkritisch. Frühzeitige Beratung ist entscheidend.

Anwalt Johannes Koch – Kanzlei für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt

Johannes Koch

Rechtsanwalt

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Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern entstehen häufig schleichend — aus Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftsstrategie, aus Konflikten über die Gewinnverteilung oder aus dem Vertrauensverlust gegenüber der Geschäftsführung. Was als sachliche Differenz beginnt, kann schnell zur offenen Auseinandersetzung werden, die wichtige Unternehmensentscheidungen blockiert, Investoren abschreckt und im schlimmsten Fall die Existenz der Gesellschaft gefährdet.

Als Rechtsanwalt für Gesellschafterstreit in Frankfurt am Main vertrete ich Gesellschafter auf beiden Seiten eines Konflikts — sowohl diejenigen, die ihre Rechte durchsetzen wollen, als auch diejenigen, die sich gegen Ansprüche verteidigen müssen. Ziel ist stets eine Lösung, die die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens erhält — sei es durch außergerichtliche Einigung, Mediation oder gerichtliche Auseinandersetzung.

Gerade in Konfliktsituationen ist Zeitdruck ein entscheidender Faktor. Wenn die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auf dem Spiel steht, kommt dem einstweiligen Rechtsschutz besondere Bedeutung zu — etwa zur vorläufigen Untersagung schädigender Maßnahmen oder zur Sicherung von Beweismitteln.

Typische Streitgegenstände

Die häufigsten Streitpunkte in Gesellschafterauseinandersetzungen betreffen den Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH — ein rechtlich anspruchsvolles Instrument, das einen wichtigen Grund voraussetzt und an hohe formelle Anforderungen geknüpft ist. Eng damit verbunden ist die Frage der Abfindung: Wie wird der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters bewertet, und welche Bewertungsmethode findet Anwendung? Diese Fragen sind oft Kern des eigentlichen Rechtsstreits.

Weitere häufige Streitpunkte sind die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen — etwa bei Verstößen gegen den Gesellschaftsvertrag oder gegen Treuepflichten — sowie Informationsrechte der Gesellschafter nach § 51a GmbHG. Nicht selten wird das Informationsrecht als Instrument eingesetzt, um Pflichtverletzungen der Geschäftsführung aufzudecken oder Verhandlungspositionen zu stärken.

Auch Wettbewerbsverbote von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie Fragen der Einziehung von Geschäftsanteilen sind klassische Konfliktfelder — mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für alle Beteiligten.

Strafrechtliche Relevanz

In eskalierenden Gesellschafterkonflikten werden strafrechtliche Vorwürfe zunehmend als Druckmittel eingesetzt — oder ergeben sich aus den tatsächlichen Handlungen der Beteiligten. Besonders häufig sind Vorwürfe der Untreue nach § 266 StGB gegen Geschäftsführer, der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO oder der Verletzung von Buchführungspflichten.

 

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten in beiden Bereichen berate ich in diesen Schnittstellen-Situationen umfassend — ohne dass ein Mandant zwei verschiedene Kanzleien koordinieren muss. Das schafft eine kohärente Strategie, die gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Aspekte gemeinsam berücksichtigt.

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