2018 - 2022
2023 - 2025
Rechtsanwalt Johannes Koch berät Privatpersonen und Unternehmen im Straf- und Gesellschaftsrecht.
Als Rechtsanwalt berate und verteidige ich Privatpersonen und Unternehmen im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht. Meine Beratungspraxis verbindet juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Vor meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich umfangreiche Erfahrung im Gesellschaftsrecht und im Bereich M&A gesammelt – in einer englischen Magic-Circle-Kanzlei sowie in einer spezialisierten deutschen Boutique-Kanzlei. Diese Perspektive fließt unmittelbar in meine strafrechtliche Arbeit ein – ich verstehe, wie Unternehmen und Märkte funktionieren – und wo rechtliche Risiken entstehen.
Mein Rechtsreferendariat absolvierte ich am Landgericht Frankfurt am Main und in Sydney, Australien. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhielt ich unmittelbare Einblicke in strafprozessuale Ermittlungsverfahren – ein Wissen, das mir heute ermöglicht, Verfahren realistisch einzuschätzen und Verteidigungsstrategien gezielt zu entwickeln.
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt a.M.
Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main und Sydney, Australien
Qualifikationen
Seit 2026
Zulassung als Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
