Strafverteidigung
- Schleusungskriminalität
Vorwürfe wegen Einschleusens von Ausländern können weitreichende strafrechtliche Folgen haben. Besonders schwer wiegen Vorwürfe des gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Einschleusens nach §§ 96, 97 AufenthG. Entscheidend ist, welche konkrete Tatbeteiligung dem einzelnen Beschuldigten nachgewiesen werden kann.
Schleusungskriminalität nach §§ 96, 97 AufenthG
Schleusungsverfahren richten sich häufig gegen mehrere Beschuldigte und beruhen auf umfangreichen Ermittlungen. Dabei werden unter anderem Chatverläufe, Telefonkontakte, Zahlungsbewegungen und Fahrzeugdaten ausgewertet. Den Betroffenen wird beispielsweise vorgeworfen, Transporte organisiert, Kontakte vermittelt, Fahrzeuge bereitgestellt oder andere Beteiligte unterstützt zu haben.
Besonders relevant ist die Frage, ob die Ermittlungsbehörden ein gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln nachweisen können. Gewerbsmäßigkeit setzt grundsätzlich die Absicht voraus, sich durch wiederholte Tatbegehungen eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Eine Bande erfordert einen auf fortgesetzte Tatbegehung gerichteten Zusammenschluss. Nicht jeder Kontakt zu anderen Beteiligten oder jede einzelne Unterstützungshandlung erfüllt diese Voraussetzungen.
Besonderheiten der Verteidigung
Für die Verteidigung kommt es darauf an, die individuelle Rolle des Beschuldigten genau herauszuarbeiten. Dabei prüfe ich insbesondere, welche Handlung konkret vorgeworfen wird, welche Kenntnis von den Umständen bestand und ob die behauptete Tatbeteiligung durch die Ermittlungsakte belegt wird.
In umfangreichen Verfahren spielen häufig digitale Beweismittel, Aussagen von Mitbeschuldigten und die behauptete Organisationsstruktur eine zentrale Rolle. Die Zuordnung einzelner Chatnachrichten oder Telefonkontakte muss ebenso kritisch geprüft werden wie die Frage, ob aus den vorhandenen Informationen tatsächlich auf Gewerbsmäßigkeit oder eine bandenmäßige Beteiligung geschlossen werden kann.
Bei schwerwiegenden Vorwürfen kommt häufig Untersuchungshaft hinzu. In diesen Fällen sind neben dem Tatverdacht auch die Haftgründe und mögliche Maßnahmen zur Haftvermeidung zu prüfen.
Verteidigung thailändischer Staatsangehöriger
Bei der Verteidigung thailändischer Staatsangehöriger in komplexen Schleusungsverfahren arbeite ich mit Frau Rechtsanwältin Ratanaporn Sathian aus Offenbach zusammen. Als thailändische Muttersprachlerin kann sie insbesondere bei der sprachlichen und kommunikativen Betreuung thailändischer Mandanten eine wichtige Rolle übernehmen.
Die strafrechtliche Verteidigungsstrategie richtet sich dabei stets nach dem konkreten Tatvorwurf, der individuellen Tatbeteiligung und der vorhandenen Beweislage.

